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EIN MINDESTMASS GEWÜNSCHT

  • Dr. Ellen Reisinger
  • 10. Juli 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Den Schritt zu einer gesetzlichen Mindest-Qualifikation und einem damit verbundenen Sachkunde-Nachweis für Immobilienverwalter wollte der Gesetzgeber dann nun doch nicht gehen: So entschied der Bundestag vor ca. 2 Wochen, dass zukünftig eine Berufshaftspflichtversicherung und der Nachweis von geordneten Vermögensverhältnissen im Rahmen einer sog. Erlaubnispflicht sowie regelmäßige Fortbildungen [20 Std. in drei Jahren] ausreichen, um die Tätigkeit des Immobilienverwalters auszuführen. Diese Einschätzung teilen die Berufs- oder Dachverbände in der Branche ebenso wenig wie seriöse Verwalter auf dem Markt. Ebenso zeigt auch die hohe Nachfrage am Markt nach Kaufleuten der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder Kaufleuten mit entsprechenden Zusatzqualifikation, dass die gestiegenen Anforderungen an die Verwaltung von Immobilien eine hohe Grund-Qualifikation und eher eine darauf aufbauende kontinuierliche Auffrischung des Wissens erforderlich machen.

 
 
 
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